Kurzzeitpflege
Wenn Pflegebedürftige für eine begrenzte Zeit nicht in ihrer gewohnten Umgebung gepflegt werden können, gibt es für sie die Möglichkeit, die Kurzzeitpflege in einer vollstationären Einrichtung zu nutzen.
Der Anspruch auf Kurzzeitpflege besteht pro Kalenderjahr für längstens acht Wochen bzw. 56 Kalendertage. Der Leistungsbetrag ist für 28 Tage auf 1.612,00 EUR für Pflegeleistungen begrenzt, wobei zusätzlich der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege in Höhe von ebenfalls 1.612,00 EUR übertragen werden kann, so dass insgesamt 3.224,00 EUR für die Kurzzeitpflege zur Verfügung stehen. Verhinderungspflege wird jedoch erst gewährt, wenn der Pflegebedürftige bereits mindestens sechs Monate gepflegt wurde.
Der Leistungsbetrag ist in allen Pflegegraden 2 bis 5 identisch hoch. Eine Staffelung der Leistungsbeträge nach Pflegegraden, wie dies bei anderen Pflegeleistungen der Fall ist, gibt es in der Kurzzeitpflege nicht.
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit der Kurzzeitpflege in unserem ASB Seniorenpflegezentrum „Bergblick“ in Löbau an.